Geschäftsbedingungen

Das Angebot ist nur für den Empfänger (Interessent) bestimmt, dieser haftet bei unerlaubter Weitergabe an Dritte.


Die Provision bei Kauf beträgt für den Käufer, falls nichts anderes vereinbart wurde 5,95% inkl. gesetzl. Mwst. von dem angebotenen Verkaufspreis mindestens jedoch € 3.500,00 inkl. gesetzl. Mwst.
Die Provision bei Privatvermietung beträgt für den Mieter, falls nichts anderes vereinbart wurde, 1,19 MM (kalt) inkl. gesetzl. Mwst.
Die Provision bei Pacht oder Geschäftsmietverträge beträgt für den Pächter/Mieter, falls nichts anderes vereinbart wurde, 2,38 MM ( kalt) inkl. gesetzl. Mwst.


Der Nachweis des angebotenen Objektes durch uns, gilt als anerkannt, wenn nicht der Empfänger/Interessent sofort nach Erhalt schriftlich nachweist, dass Ihm das Objekt von anderer Seite aus angeboten wurde.


Auch bei telefonisch (mündlich) bekannt gegebenen Objekten und/oder Adressen entsteht ein Maklervertrag und der Interessent ist somit provisionspflichtig.
Bei Abschluss eines Vertrages ist unsere Firma mit einzubeziehen.


Das Angebot von uns ist freibleibend und unverbindlich, Irrtümer, falsche Angaben durch Verschulden des Verkäufers/Vermieters oder Sachverständigen, Auslassungen und Zwischenverkauf/vermietung bleiben vorbehalten.


Nebenabreden bedürfen der Schriftform
Der Makler ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Er gibt nur ungeprüfte Mitteilungen weiter. Für die Richtigkeit haftet er nicht. Wir sind bestrebt alle Angaben gewissenhaft weiter zu geben und ggfs. zu prüfen.
Wird das Objekt im Zwangsversteigerungsverfahren, Konkurs- oder Vergleichsverfahren erworben oder vom Erwerber gemietet, ist die Provision wie in Punkt 2-4 genannt, fällig.


Die Provision bei Kauf, ist verdient und fällig, am Tage der notariellen Beurkundung. Bei einem Miet oder Pachtvertrag am Tage der Miet oder Pachtvertragsunterschrift. Bei einem Erwerb über das Zwangsversteigerungsverfahren am Tage des Zuschlags.


Kommt für das nachgewiesene Objekt ein anderes Rechtsgeschäft als das Angebotene zustande (Kauf, Pacht, Leasing, Erbbaurecht, Gesellschaft etc.) oder kommt das angebotene Rechtsgeschäft in einem anderen Umfang oder anderen Bedingungen zustande, so gilt auch hierfür der Maklervertrag als vereinbart und die Maklertätigkeit wird vom Angebotsempfänger/Interessent als mitursächlich für den Vertragsabschluss anerkannt, sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, sowerden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.